Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich 2026 im Zusatzbeitrag um mehr als 2,21 Prozentpunkte. Vergleiche kostenlos alle 60 Kassen, prüfe deine Ersparnis in 2 Minuten – und wechsle bequem online. Leistungen bleiben zu über 95 % identisch. Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt und je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Wer von einer teuren zu einer günstigen Kasse wechselt, spart bei 50.000 € Bruttoeinkommen rund 553 € pro Jahr – bei gleichem gesetzlichen Leistungsumfang. Hier die aktuell günstigsten Kassen: Stand 2026. Nicht jede Kasse ist in jedem Bundesland wählbar (regionale bzw. betriebliche Öffnung). Die Gesamtbewertung entspricht der Bewertung im Vergleichsrechner. Gib Beruf, Bundesland und Bruttoeinkommen ein – der Rechner zeigt dir sofort, wie viel du im Vergleich zu deiner aktuellen Kasse pro Monat und pro Jahr sparen kannst. Alle Werte immer tagesaktuell aus dem VGK24-System. Der Wechsel ist gesetzlich geregelt, kostenlos und für dich mit fast keinem Aufwand verbunden. Deine neue Kasse kündigt die alte sogar für dich. Beruf, Bundesland und Einkommen angeben – der Rechner zeigt sofort alle wählbaren Kassen und deine Ersparnis. Zusatzbeitrag, Leistungen und Bewertungen gegenüberstellen und die passende Kasse auswählen. Antrag digital ausfüllen – ganz ohne Papierkram. Bindung an die alte Kasse: nur 12 Monate. Deine neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung der alten Kasse. Du musst dich um nichts kümmern. Neben dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 14,60 % erhebt jede gesetzliche Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Diesen legt jede Kasse selbst fest – 2026 reicht die Spanne von 2,18 % bis 4,39 %. Er wird je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Das hängt von deinem Einkommen ab. Beispiel: Bei 50.000 € Bruttojahreseinkommen sparst du zwischen der günstigsten und einer teuren Kasse rund 553 € pro Jahr – bei identischem gesetzlichem Leistungsumfang. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.513 € im Monat. Nein. Rund 95 % aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei jeder Kasse identisch. Unterschiede gibt es nur bei den freiwilligen Extraleistungen (z. B. Zahnreinigung, Bonusprogramme, Osteopathie). Genau diese fließen in unsere Gesamtbewertung ein. Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt 12 Monate ab Eintritt. Danach kannst du mit zwei Monaten Frist wechseln. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Nein. Seit 2021 übernimmt das die neue Krankenkasse für dich. Du stellst nur den Antrag bei der neuen Kasse – um die Kündigung kümmert sie sich automatisch. Kostenlos vergleichen, Zusatzbeitrag senken und online wechseln – ohne Papierkram. Alle Zusatzbeiträge & Bewertungen Stand 2026, automatisch aus dem VGK24-System. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Angaben der jeweiligen Krankenkasse. Regionale und betriebliche Öffnungsklauseln können die Wählbarkeit einzelner Kassen einschränken.Bis zu über 500 € im Jahr sparen – mit dem richtigen Zusatzbeitrag
Die günstigsten gesetzlichen Krankenkassen 2026
# Krankenkasse Bewertung Zusatzbeitrag 2026 1
firmus BKKregional geöffnet44 2,18 % Bester Wert 2
AOK Rheinland-Pfalz/Saarlandregional geöffnet55 2,47 % 3
Faber-Castell BKKregional geöffnet44 2,48 % 4
hkk Krankenkassebundesweit geöffnet4,54,5 2,59 % 5
Audi BKKbundesweit geöffnet4,54,5 2,60 % 6
AOK Bayernregional geöffnet4,54,5 2,69 % 7
Die Technikerbundesweit geöffnet4,54,5 2,69 % 8
SBH BKKregional geöffnet44 2,79 % 9
AOK Sachsen-Anhaltregional geöffnet44 2,89 % 10
HEKbundesweit geöffnet55 2,89 % 11
AOK Hessenregional geöffnet44 2,98 % 12
AOK Niedersachsenregional geöffnet44 2,98 % Berechne deine persönliche Ersparnis
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Alles Wichtige zum GKV-Zusatzbeitrag
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Krankenkassen-Vergleich 2026
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2,18 %
günstigster Zusatzbeitrag 2026
4,39 %
teuerster Zusatzbeitrag 2026
2,21
Prozentpunkte Unterschied
60
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Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen
Wie ist das mit den Kündigungsfristen?
Beim Krankenkassenwechsel hat der Gesetzgeber eine feste Regelung für alle Kassen festgeschrieben. An dem Tag, wo du schriftlich den Beitritt bei der neuen Krankenkasse erklärst, gilt eine Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Bei einem Statuswechsel (z.B. Arbeitgeberwechsel) kannst du sofort die Krankenkasse wechseln.
Kann ich meine Krankenkasse jederzeit wechseln?
Ja, wenn du bereits seit mindestens 12 Monaten Mitglied gewesen bist, kannst du die Kasse wechseln. Bei Beitragserhöhungen hast du immer ein Sonderkündigungsrecht.
Kann die neue Krankenkasse die Aufnahme verweigern?
Nein. Für die gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Kontrahierungszwang: Solange du wechselberechtigt bist, muss dich jede für dich geöffnete Krankenkasse als Mitglied aufnehmen und darf die Aufnahme nicht verweigern.
Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?
Im Prinzip jeder, sofern einige Bedingungen erfüllt sind: Arbeitnehmer, die regelmäßig mindestens 6.150 Euro brutto pro Monat verdienen; Selbstständige, unabhängig von ihrem Einkommen; Beamte sowie Rentner.
Dürfen Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sich beitragsfrei mitversichern?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Der mitversicherte Partner darf weder selbstständig noch Beamter und nicht privat versichert sein. Sein Einkommen darf nicht mehr als 535 Euro oder bei einem Minijob nicht mehr als 556 Euro betragen. Kinder sind bis zum 23. Lebensjahr (bzw. bis zum 25. Lebensjahr während einer Ausbildung) beitragsfrei mitversichert.
Wonach bemessen sich die Beiträge?
Der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte. Darüber hinaus dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags.
Sind rezeptpflichtige Arzneimittel zuzahlungspflichtig?
Ja. Für verschreibungspflichtige Medikamente sind es zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Wann bekomme ich Krankengeld und wie lange besteht der Anspruch?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Es ist auf 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren begrenzt.

