Wahltarif Selbstbehalt
Wahltarife mit Selbstbehalt unterscheiden sich zwar kaum in der Höhe der Prämie gegenüber Wahltarifen mit Beitragsrückerstattung, aber dafür enorm in der Handhabung. Während bei der Beitragsrückerstattung die komplette Prämie mit nur einer in Anspruch genommener Leistung entfällt, wird beim Selbstbehalt pro Leistungsfall ein definierter Betrag von der Prämie abgezogen.