Krankengeld

Krankengeld

Ehepartner, Kinder oder eingetragene Lebenspartner können kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Wichtig dabei ist: es darf kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielt werden. Familienversicherte unter 18 Jahren sind sogar von den Zuzahlungen befreit (mit Ausnahme bei den Fahrtkosten).