Der Krankenkassenwechsel war bis Ende 2020 wegen seiner Komplexität eher abschreckend. Dabei bringt ein Wechsel der Krankenversicherung für die Meisten viele Vorteile. Auf der einen Seite lässt sich viel Geld beim monatlichen Beitrag sparen und auf der anderen Seite ein Zugewinn an Leistungen realisieren. Doch wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Wie funktioniert der Wechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Neues Krankenkassenwahlrecht 2021
Das Krankenkassenwahlrecht wird einfacher, verständlich und digital gestaltet. Die wichtigsten Änderungen sind:
Die Bindungsfrist verkürzt sich
Hat der Krankenkassenwechsel funktioniert, so ist man nicht mehr 18 Monate an diese Krankenkasse gebunden, sondern nur noch 12 Monate. Ein regulärer Wechsel kann somit erst wieder nach 12 Monaten durchgeführt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen!!!
- Arbeitgeberwechsel
- Aufnahme einer neuen Beschäftigung
- Beginn einer Selbständigkeit oder Arbeitslosigkeit
Die Kündigung erfolgt durch die neue Kasse
Die bisherige Kasse muss nicht mehr durch den Versicherten selbst gekündigt werden. Dies erledigt die neue Krankenkasse für den Versicherten. Es reicht lediglich die Erklärung einer Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse aus.
Der Wechsel findet dann zum Ende des übernächsten Kalendermonats statt. Ausnahme ist der Statuswechsel!
Sofortiger Krankenkassenwechsel bei Statuswechsel
Ändert sich der Status der Mitgliedschaft, kann sofort eine neue Krankenkasse gewählt werden. Ein Statuswechsel tritt zum Beispiel ein bei:
- Aufnahme einer neuen Beschäftigung
- Beginn einer Selbstständigkeit
- Beginn einer Arbeitslosigkeit