Krankengeld ist eine wichtige Absicherung, die für gesetzlich Versicherte automatisch mit dabei ist. Es gibt aber auch Personenkreise, bei denen das Krankengeld nur auf Antrag möglich ist. Damit Euch beim Krankengeld keine böse Überraschung blüht, erfahrt Ihr wann Krankengeld gezahlt wird, wie hoch das tägliche Krankengeld ist und wann eine private Krankentagegeldversicherung sinn macht.
Was muss ich tun, um Krankengeld zu erhalten?
Damit Deine Krankenkasse Krankengeld zahlen kann, braucht sie von Deinem Arzt eine AU-Bescheinigung. Diese wird für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, also auch während Du von Deiner Krankenkasse Krankengeld bekommst.
Wie ist eine AU-Bescheinigung aufgebaut?
Die Bescheinigung besteht aus vier Ausfertigungen:
- Einmal zur Vorlage bei der Krankenkasse (mit Diagnosen).
- Eine Vorlage für den Arbeitgeber (ohne Diagnosen).
- Eine Ausfertigung für den Versicherten (mit Diagnosen).
- Eine für den Arzt.
Wie und wann zahlt die Kasse das Krankengeld aus?
Erst wenn Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Deiner Kasse einreichst, überweist Dir diese das Krankengeld. Das Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt – bis zu dem Tag, an dem Du bei Deinem Arzt in der Praxis warst und er die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.
Bei der Auszahlung von Krankengeld zählen die Kalendertage. Erhältst Du für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld, wird es für 30 Tage ausgezahlt, unabhängig davon, ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat.
Wie lange beziehe ich Krankengeld?
Du erhältst Krankengeld grundsätzlich mal so lange wie Du arbeitsunfähig bist. Krankengeld wird wegen derselben Krankheit allerdings für längstens eineinhalb Jahre (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren gezahlt – gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Wie hoch ist das Krankengeld für Arbeitnehmer?
Die Höhe des täglichen Krankengeldes richtet sich nach Deinem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch maximal 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 105,88 Euro pro Tag (Wert 2019) begrenzt.
Während des Bezuges von Krankengeld ist man beitragsfrei krankenversichert.
Aber: Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden trotzdem weiter aus dem Krankengeld abgeführt!!!
Als Berechnungsgrundlage wurde ein Nettolohn von 2250€ herangezogen.
Wie hoch ist das Krankengeld für Arbeitssuchende?
Bekommst Du Arbeitslosengeld, zahlt Dir die Agentur für Arbeit bei einer Erkrankung das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Während des Krankengeldbezuges ist man auch hier weiter beitragsfrei krankenversichert.
Jetzt allerdings übernimmt die Krankenkasse die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Krankengeld für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler zahlen einen ermäßigten Beitragssatz und haben deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie können sich trotzdem gegen Einkommensausfall absichern indem sie das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche wählen. Dafür zahlen sie dann auch den allgemeinen Beitragssatz.
Das Krankengeld beträgt hier grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das auch zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 105,88 Euro pro Tag (Wert 2019) begrenzt. War das tatsächliche Einkommen niedriger, wird das Krankengeld entsprechend angepasst.