Die Osteopathie hilft Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu lösen. Einzelne Beschwerden oder Krankheiten stehen nicht im Vordergrund, sondern es wird immer der Patient in seiner Gesamtheit gesehen. Ziel ist, dass der Organismus als Ganzes einwandfrei funktioniert. Entwickelt wurde die Osteopathie vor über 140 Jahren von Andrew Taylor Still. Seitdem entwickelt sich die Osteopathie stetig weiter.
Wirkungsweise
Bei der Osteopathie steht die körpereigene Selbstheilung- und Selbstregulation im Vordergrund. Durch den Verlust der Fähigkeit der Selbstregulierung entstehen oftmals Krankheiten und Störungen. Hier soll die Osteopathie die Selbstheilungskräfte mobilisieren.
Das Ziel der osteopathischen Behandlunge ist es, Blockaden und Gewebespannungen zu lösen und somit die Beweglichkeit wiederherzustellen.
Erstattung durch die Krankenkasse
Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werde. Dennoch erstatten viele Krankenkassen die Kosten für osteopathische Leistungen bis zu einem gewissen Jahresbetrag. Dieser Betrag ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen 0,-€ und über 300,-€ pro Jahr.
Wichtig:
Die Kosten werden meist nur bei einem zugelassenen Arzt, einem Physiotherapeuten oder einem Heilpraktiker, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist übernommen.
Weiterhin muss bei den meisten Krankenkassen mit der Osteopathierechnung eine ärztliche Verordnung (das kann ein Privatrezept oder eine ärztliche Bescheinigung sein) eingereicht werden.
Welche Kassen diese Mehrleistung erstatten erfährst du gleich hier:
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