So einfach geht’s:
- Mitglied bei der AOK Bayern werden
- Zusatzversicherung bei der Allianz abschließen
- von exklusiven Beiträgen profitieren
Mit dem Klick auf das Video werden durch den mit uns gemeinsam Verantwortlichen Youtube [Google Ireland Limited, Irland] das Video abgespielt, auf Ihrem Endgerät Skripte geladen, Cookies gespeichert und personenbezogene Daten erfasst. Damit kann Google Aktivitäten im Internet verfolgen und Werbung zielgruppengerecht ausspielen. Es erfolgt eine Datenübermittlung in die USA, diese verfügt über keinen EU-konformen Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Versicherte der AOK Bayern können ihren Versicherungsschutz mit Zusatzversicherungen der Allianz sinnvoll ergänzen und mit dem Bonustarif bis zu 2.000 Euro Bonus in 5 Jahren sichern!
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Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 3. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.
Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.
Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater.
Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:
Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.
Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2023 bis spätestens zum 30.06.2024.
Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 3. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.
Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.
Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater.
Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:
Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.
Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2023 bis spätestens zum 30.06.2024.
a. Name, Anschrift, Geburtsdatum
b. Angaben zum Beruf (Angestellter, Selbständig, Azubi, Student, etc.)