Ehepartner, Kinder oder eingetragene Lebenspartner können kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Wichtig dabei ist: es darf kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielt werden. Familienversicherte unter 18 Jahren sind sogar von den Zuzahlungen befreit (mit Ausnahme bei den Fahrtkosten).
Voraussetzungen für eine Familienversicherung
- Der Ehepartner, ein Elternteil oder der eingetragene Lebenspartner muss in der gesetzlichen Krankenversicherung als Mitglied krankenversichert sein.
- Der gewöhnliche Aufenthalt, oder der Wohnsitz aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Die Einkommensgrenzen von monatlich 455 Euro und 450€ bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) dürfen nicht überschritten werden.
- Kinder dürfen gewisse Altersgrenzen in der Familienversicherung nicht überschreiten. Generell ist eine Mitversicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Die Altersgrenze von 25 Jahren gilt, wenn die Kinder noch zur Schule gehen, eine Hochschule besuchen oder sich in einer Berufsausbildung befinden.
Haben Selbständige das Recht auf eine Familienversicherung?
Generell gilt: wer eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausübt hat kein Anrecht auf eine Familienversicherung.
Aber: wenn eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird und der Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen (z.B. durch den Ehepartner) bestritten werden, dann ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich.
Wichtig: die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden darf nicht überstiegen werden und ein Existenzgründungszuschuss von der Agentur für Arbeit nicht bewilligt sein.
Der Partner ist privat Krankenversichert
Ist der mit dem Kind verwandter Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert, so ist eine Familienversicherung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sein Einkommen liegt monatlich unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (5.212,50€ in 2020)
- Sein Einkommen liegt monatlich überhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (5.212,50€ in 2020), verdient jedoch regelmäßig weniger als Sie.
Wer ist ein Kind im Sinne der Familienversicherung?
Kinder im Sinne der Familienversicherung sind:
- Leibliche und Adoptivkinder
- Kinder des Ehe- bzw. gesetzlichen Lebenspartners
- Enkelkinder und Pflegekinder (leben im Haushalt oder werden überwiegend unterhalten)