Kinderlosigkeit kann jeden treffen und die Ursachen hierfür sind sehr unterschiedlich. Egal ob Frauen oder Männer, von der Unfruchtbarkeit sind sie beide gleichermaßen betroffen. Eine Lösung kann die künstliche Befruchtung sein, wenn der Kinderwunsch auf natürliche Weise nicht erfüllt werden kann.
Voraussetzungen für eine Erstattung der Kosten.
- medizinische Notwendigkeit
- hinreichende Chance auf Erfolg
- verheiratet
- mindestens 25 Jahre alt (auch Ehepartner)
- die Frau jünger als 40 Jahre
- der Mann jünger als 50 Jahre
- nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner dürfen verwendet werden
Das zahlt die Krankenkasse
Alle Krankenkassen beteiligen sich in Höhe der Regelleistung zu 50 % an den Kosten der künstlichen Befruchtung für maximal 3 Versuche.
Darüber hinaus kann die Krankenkasse in ihrer Satzung höhere Zuschüsse, oder mehr Versuche zum Wohl des Versicherten beschließen. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten für die künstliche Befruchtung bis zu 100%.
Welche Kassen diese Mehrleistung erstatten erfährst du gleich hier:
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