Bei Wahltarife mit Beitragsrückerstattung wird eine Prämie bei Leistungsfreiheit gezahlt. Voraussetzung: es wurde ein Jahr lang keine Leistung in Anspruch genommen. Es werden maximal ein Monatsbeitrag zurückerstattet. Das kann je nach Einkommen bis zu 600€ jährlich ausmachen!
Voraussetzungen für eine Auszahlung
- um die Prämie zu erhalten darf im Kalenderjahr keine Leistung in Anspruch genommen worden sein! Ausnahme: Vorsorgeleistungen wie z.B die Zahnvorsorge oder Hautkrebsvorsorge.
- Familienversicherte Personen über dem 18. Lebensjahr müssen ebenfalls leistungsfrei geblieben sein. z.B. Ehegatte oder studierende Kinder.
Wie beantrage ich die Leistung?
Die Erstattung gibt es nur auf Antrag. Ab Beantragung ist man ein Jahr an den Wahltarif gebunden. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, es seidenn, er wird gekündigt. Die Prämie wird immer im Folgejahr ausbezahlt.
Welche Kassen erstatten die Beiträge?
Damit Du Dir schnell und einfach einen Überblick über alle Kassen, die eine Beitragsrückerstattung anbieten, verschaffen kannst, nutze einfach unseren Vergleichsrechner. Für Fragen rund um das Thema Beitragsrückerstattung steht Dir VGK24 sehr gerne zur Verfügung.