Wahltarife mit Selbstbehalt unterscheiden sich zwar kaum in der Höhe der Prämie gegenüber Wahltarifen mit Beitragsrückerstattung, aber dafür enorm in der Handhabung. Während bei der Beitragsrückerstattung die komplette Prämie mit nur einer in Anspruch genommener Leistung entfällt, wird beim Selbstbehalt pro Leistungsfall ein definierter Betrag von der Prämie abgezogen.
Was muss ich wissen?
Für jede beanspruchte Leistung (außer gesetzliche Vorsorgemaßnahmen) wird mir ein vorher festgelegter Betrag von meiner Prämie abgezogen. Habe ich mehr Leistungen in Anspruch genommen, als ich Prämie erhalten habe, wird dieser Betrag mir in Rechnung gestellt!
Aber maximal in Höhe des vertraglichen Selbstbehaltes!
Beispiel 1:
Wahltarif mit 500€ Prämie und 800€ Selbstbehalt. Für jede in Anspruch genommene Leistung wird mir 50€ von meiner Prämie abgezogen.
Ich hatte nun in diesem Jahr 3 Arztbesuche mit Folgerezept. Des Weiteren ein Check up 35 und eine Hautkrebsvorsorge.
Für die 3 Arztbesuche mit Folgerezept werden mir jetzt 150€ in Rechnung gestellt. Die Vorsorgeleistungen sind unschädlich. Somit erhalte ich statt 500€ Prämie nur noch 350€ Prämie auf mein Konto.
Beispiel 2:
Wahltarif mit 500€ Prämie und 800€ Selbstbehalt. Für jede in Anspruch genommene Leistung wird mir 50€ von meiner Prämie abgezogen.
Ich hatte nun in diesem Jahr 8 Arztbesuche mit Folgerezept, 10 Krankenhaustage, ein Check up 35 und eine Zahnprophylaxe.
Für die 8 Arztbesuche mit Folgerezept und dem Krankenhausaufenthalt werden mir jetzt 900€ in Rechnung gestellt. Die Vorsorgeleistungen sind unschädlich. Nachdem der maximale Selbstbehalt von 800€ überschritten wurde, werden mir jetzt nach Abzug der Prämie von 500€ eine Rechnung in Höhe von 300€ gestellt.
Fazit: Das maximale Risiko ist immer die Differenz zwischen Selbstbehalt und Prämie!
Wie beantrage ich die Leistung?
Die Erstattung der Prämie gibt es nur auf Antrag. Die Prämienhöhe ist abhängig vom mtl. Bruttoeinkommen. Ab Beantragung ist man drei Jahre an den Wahltarif gebunden. In diesen drei Jahren kann die Krankenkasse nicht gewechselt werden. Nach den 3 Jahren verlängert sich der Wahltarif automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, er wird gekündigt. Die Prämie wird immer im Folgejahr ausbezahlt.